1.7 Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 20.08.2020 in N.________ und Beschimpfung, begangen am 21.08.2020 auf der Fahrt vom O.________(Spital) ins L.________(Klinik) z.N. H.________ und I.________; 1.8 Beschimpfung z.N. T.________ sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, beides begangen am 18.09.2020 in K.________. 2. Es sei festzustellen, dass A.________ im Zeitpunkt der unter Ziff. II.1. aufgeführten Taten schuldunfähig im Sinne von Art. 19 Abs. 1 StGB war. III.