2.3 Gewalt und Drohung gegen Behörden, angeblich begangen in N.________ sowie auf der Fahrt zum L.________(Klinik) und des unanständigen Benehmens, angeblich begangen in N.________ (Ziff. II.3. des Urteils); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 8 II. 1. Es sei festzustellen, dass A.________ folgende Straftatbestände erfüllt hat: 1.1 Drohung, begangen am 13./16.09.2019 im P.________(Gefängnis), z.N. E.________;