4. Weitere verfahrensleitende Beschlüsse Mit Blick auf die Beschränkung der Berufung wurden U.________ als Strafkläger, die Unfallversicherung der Stadt M.________ als Zivilklägerin sowie die Stadt 6 M.________ ebenfalls als Zivilklägerin mit Beschluss vom 22. März 2022 aus dem Verfahren entlassen. Die D.________ wurden ab dem selben Zeitpunkt nur noch als Strafklägerin und nicht mehr als Straf- und Zivilklägerin bezeichnet (pag. 1211).