X.________ gemeinsam mit der Vorladung Dokumente betreffend die zwischenzeitliche Entwicklung und die aktuelle Situation des Beschuldigten zur Verfügung zu stellen (siehe pag. 1341, pag. 1404, pag. 1438 und pag. 1446). Mit Schreiben vom 1. Dezember 2022 beantragte die Verteidigung, die E-Mail der Beiständin des Beschuldigten vom 22. November 2022 sowie das Schreiben der Verteidigung vom 1. Dezember 2022 an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (nachfolgend: KESB) V.________ zu den Akten zu erkennen. Zudem wurde der Beweisantrag wiederholt, die Beiständin gerichtlich zu befragen (pag. 1372 ff.).