(Klinik) vom 24. Januar 2022 wurde zu den Akten genommen. Der zweite Beweisantrag, wonach im W.________(Institution) ein Verlaufsbericht einzuholen sei, wurde mit Verfügung vom 26. April 2022 vorab gutgeheissen (pag. 1234). Der entsprechende Bericht datiert vom 29. Juni 2022 (pag. 1280). Zusätzlich hatte der W.________(Institution) der Kammer bereits am 10. Mai 2022 die Kopie eines Berichts an die KESB zukommen lassen (pag. 1253 ff.).