___ (Institution) frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit ein Verlaufsbericht über den Aufenthalt des Beschuldigten einzuholen. 3. Es sei frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit eine geeignete Betreuungsperson des Beschuldigten im W.________(Institution) gerichtlich zu befragen. 4. Es sei die Beiständin des Beschuldigten gerichtlich zu befragen. 5. Es sei eine ergänzende gutachterliche Auskunft bei Dr. med. pract. X.________ einzuholen und dieser sei gerichtlich zu befragen. Das Schreiben des L.________ (Klinik) vom 24. Januar 2022 wurde zu den Akten genommen.