3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 3.1 Beweisanträge des Beschuldigten In der Berufungserklärung vom 7. Februar 2022 stellte der Beschuldigte folgende Beweisanträge (pag. 1180): 1. Das Schreiben des L.________ (Klinik) vom 24. Januar 2022 zu Handen der KESB V.________ sei als Beweismittel zu den Akten zu erkennen. 2. Es sei beim W.________ (Institution) frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Probezeit ein Verlaufsbericht über den Aufenthalt des Beschuldigten einzuholen.