Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 54 OR sowie Art. 126, 375 Abs. 1 und 2 StPO erkannt: 1. Die Zivilklage der Privatklägerin D.________ wird abgewiesen. 2. Die Zivilklage der Privatklägerin Stadt M.________ wird abgewiesen. 3. Die Zivilklage der Privatklägerin Unfallversicherung der Stadt M.________ wird abgewiesen. 4. Für den Zivilpunkt werden keine Verfahrens- und Parteikosten ausgeschieden. 4 VII. Weiter wird beschlossen