8. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43677 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00, die zusätzlichen Kosten von CHF 100.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 900.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 9. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43677 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 10. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.