15. Entsprechend sind der Gesuchstellerin die ihr mit Strafbefehl vom 28. März 2019 auferlegten Gebühren von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 sowie die mit Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. Juli 2019 auferlegten Kosten von CHF 100.00 durch die Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. Zusätzlich ist der Gesuchstellerin für das Verfahren BM 18 43677 aufgrund der polizeilichen Anhaltung vom 7. April 2018, ca. 20:25 Uhr, bis 8. April 2018, um 03:05 Uhr (vgl. Deliktsblatt S. 2 der edierten Akten BM 18 43677), eine Entschädigung in