Infolge Rückzugs der Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft (BM 18 43677). Die zusätzlich entstandenen Kosten von CHF 100.00 für das staatsanwaltschaftliche Einspracheverfahren auferlegte das Regionalgericht Bern-Mittelland der Gesuchstellerin (vgl. Verfügung vom 1. Juli 2019 der edierten Akten BM 18 43677).