Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 28. Januar 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ 1. schuldig erklärt wurde des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 3. Dezember 2020 in C.________ auf der D.________(Strasse); 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage. II. A.________ wird schuldig erklärt der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 3. Dezember 2020 in C.________ auf der D.________(Strasse), und in Anwendung der Artikel