15. Höhe des Tagessatzes Gemäss erstinstanzlich eingereichter Lohnabrechnung erzielt der Beschuldigte monatlich einen Lohn in der Höhe von CHF 4’983.20 (pag. 86). Hinzu kommt gemäss Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung der Anteil eines 13. Monatslohns (pag. 95 Z. 30 ff.). Das für die Höhe des Tagessatzes relevante Nettoeinkommen des Beschuldigten beläuft sich demnach auf insgesamt CHF 5'398.45. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 25% für Steuern, Krankenkasse und dergleichen resultiert im Ergebnis ein Tagessatz in der Höhe von CHF 130.00.