Im Rahmen der objektiven Tatkomponenten ist zu berücksichtigen, dass es sich beim hier zu beurteilenden Vorfall um einen leichten Unfall handelt. Die Höhe des verursachten Schadens beläuft sich insgesamt auf rund CHF 2'200.00 (pag. 4, pag. 8 und pag. 10) und kann als gering bezeichnet werden. Der Beschuldigte streifte mit seinem Lastwagen nicht lediglich einen Zaun oder ein parkiertes Auto, sondern den Seitenspiegel eines entgegenkommenden Lastwagens. Insgesamt ist innerhalb des Strafrahmens aufgrund der Tatkomponenten von einem leichten Verschulden auszugehen.