14 Dass beim Fahrzeugführer des entgegenkommenden Lastwagens keine Atemalkoholkontrolle angeordnet wurde, vermag am Ergebnis ebenso wenig etwas zu ändern, zumal dieser, wie die Generalstaatsanwaltschaft treffend hervorhob (pag. 159), unmittelbar nach dem Unfall angehalten und die Polizei informiert hatte. Diese konnte sich so zeitnah ein persönliches Bild von dessen Zustand machen, verzichtete in der Folge aber auf Massnahmen.