10 darstelle. Auch insofern hätte die Polizei beim Beschuldigten ohne Zweifel einen Atemlufttest angeordnet. Die Gleichung «Unfall = Rechnenmüssen mit Massnahmen» greife unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu kurz. Sie nehme überhaupt keine Rücksicht auf den konkreten Einzelfall und erweise sich damit als willkürlich.