11. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte demgegenüber vor, die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung werde im Urteil 6B_531/2020 vom 7. Juli 2020 zusammengefasst und zitiert daraus Folgendes (pag. 165): Die Unterlassung der sofortigen Meldung eines Unfalls an die Polizei erfüllt den objektiven Tatbestand der Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, wenn (1) der Fahrzeuglenker gemäss Art.