91a SVG. Weiter hielt die Generalstaatsanwaltschaft fest, die obergerichtliche Auffassung im Urteil SK 2020 86 vom 11. November 2020 entspreche sehr wohl der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung, die eine objektive und willkürfreie Beurteilung derartiger Sachverhalte erlaube. Das Obergericht hebe insbesondere hervor, dass die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung mit der Revision des Art. 55 SVG be-