Auch habe es sich vorliegend nicht um einen geraden, breiten Strassenabschnitt und auch nicht um eine Streifkollision zwischen zwei Personenwagen wie im Urteil des Bundesgerichts 6B_531/2020 vom 7. Juli 2020, sondern um zwei Lastwagen, wovon mindestens einer mit einem Kollisionswarnsystem ausgestattet gewesen sei, gehandelt. Auch die Tageszeit habe wohl anders als im Urteil 6B_1323/2016 vom 5. April 2017 keinen Anlass für die Anordnung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gegeben.