8. Vorbemerkungen Wie unter Ziff. 5 hiervor bereits erwähnt, ist der Schuldspruch wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, begangen am 3. Dezember 2020 in C.________ auf der D.________(Strasse), in Rechtskraft erwachsen. Nachfolgend gilt es deshalb lediglich noch zu prüfen, ob der Beschuldigte sich der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit nach Art. 91a Abs. 1 SVG schuldig gemacht hat.