157): Der Unfall ereignete sich um 07:11 Uhr. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs kontaktierte zwei Minuten später, d.h. um 07:13 Uhr, die Polizei. Diese begab sich vor Ort. Sie konnte den Beschuldigten erst um ca. 10:30 Uhr ausfindig machen und telefonisch kontaktieren. In der Zwischenzeit hatte der Beschuldigte eigenen Angaben zufolge seinen defekten Spiegel bereits reparieren lassen (vgl. HV-Protokoll S. 4, Z. 32). Da sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Telefonats eigenen Angaben zufolge ausserdem bereits «auf dem Weg nach G.___