5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Generalstaatsanwaltschaft hat das erstinstanzliche Urteil mit Berufungserklärung vom 6. Mai 2022 teilweise angefochten (pag. 146). Ihre Berufung richtet sich gegen den Freispruch vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und die damit verbundenen Sanktions-, Kostenund Entschädigungsfolgen (pag. 101, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Diese Punkte sind von der Kammer neu zu beurteilen. Demgegenüber ist Ziff.