Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 8. August 2022 Folgendes (pag. 164): I. 4. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 28. Januar 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde. 5. A.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 3. Dezember 2020 in C.________. II. 1. Die Kosten für das Verfahren vor oberer Instanz seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.