2 4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Eingabe vom 7. Juli 2022 folgende Anträge (pag. 155 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 28. Januar 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt wurde.