1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. Januar 2022 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, angeblich begangen am 3. Dezember 2020 um ca. 07:11 Uhr in C.________ auf der D.