1. A.________ wird Kenntnis gegeben vom Schreiben des Obergerichts des Kantons Bern vom 14. April 2022 sowie vom Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 19. April 2022. 2. Der Antrag von A.________ auf weitere Akteneditionen wird abgewiesen. 3. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen. 4. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. April 2019 (BM 18 43689) wird aufgehoben. 5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43689, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern.