5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43681, bestimmt auf CHF 500.00, werden A.________ im Umfang von CHF 200.00 auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. Es wird festgestellt, dass die Gebühr von CHF 500.00 am 8. Juli 2019 bezahlt worden ist. 7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.