Hingegen wird die in vorläufiger Festnahme verbrachte Zeit von sechs Stunden und 40 Minuten (abzüglich der Einvernahme von ein paar wenigen Minuten) im Umfang von CHF 100.00 an die Übertretungsbusse angerechnet (vgl. BGE 135 IV 126 E. 1.3.9). Weil die Übertretungsbusse von CHF 500.00 bereits am 8. Juli 2019 vollumfänglich bezahlt worden ist (vgl. Auskunft Abteilung Busseninkasso der Justizleitung des Kantons Bern vom 11. Mai 2023 [pag. 75 ff.]), ist sie dem Gesuchsteller im Umfang von CHF 100.00 von der Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten.