7 Sachverhaltswürdigung in Bezug auf die die Versammlung prägende Grundstimmung freigesprochen wird. 11.5 Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände erhellt, dass in den beiden Strafurteilen bezüglich des vorgeworfenen Landfriedensbruchs derselbe Lebenssachverhalt unterschiedlich gewürdigt wurde, was im Ergebnis zu einem unverträglichen Widerspruch führt.