VERTEIDIGEN», schuldig erklärt (Verfahren BM 18 43681). Der Gesuchsteller wurde mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend total CHF 2’400.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurden ihm eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 600.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) und eine Busse in der Höhe von CHF 500.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt.