5. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. März 2019 (BM 18 43645) wird aufgehoben. 6. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 7. Die Gebühren im Strafbefehlsverfahren BM 18 43645 von CHF 650.00 trägt der Kanton Bern. Von der Revision unberührt bleibt hingegen die Verurteilung der von A.________ durch Säumnis verursachten Mehrkosten von CHF 100.00. 8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.