8. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43715 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 im Umfang von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von 1'080.00 im Umfang von CHF 900.00, insgesamt ausmachend CHF 1’200.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 9. Für das Verfahren BM 18 43715 wird keine Entschädigung ausgerichtet. 10. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.