5. A.________ wird aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 720.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 180.00, unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung. Es wird festgestellt, dass die Probezeit am 2. Mai 2021 abgelaufen ist.