1'080.00 (Ziff. 3 des Strafbefehls BM 18 43715) und Verfahrenskosten von CHF 500.00 (Ziff. 4 und 5 des Strafbefehls BM 18 43715) verurteilt wurde. 4. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern.