Demgegenüber bringt Rechtsanwalt B.________ mit Schlussbemerkungen vom 2. September 2022 vor, die Mandatierung sei angemessen und geboten gewesen, dies, weil die Gesuchstellerin rechtsunkundig und ein Revisionsverfahren nicht ein alltägliches Verfahren sei. Die Vorgehensweise und Voraussetzungen seien für eine Laiin nicht bekannt und insbesondere auch nicht so leicht in Erfahrung zu bringen, wie dies bei einem gewöhnlichen Strafbefehlsverfahren möglicherweise der Fall sei.