die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. Da der Vorwurf des Landfriedensbruchs schwerer wiegt als der rechtskräftige Schuldspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung, rechtfertigt es sich, dass die Kosten des Strafbefehlsverfahrens im grösseren Umfang vom Kanton Bern getragen werden. Die von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Pauschalgebühr von CHF 500.00 ist mit Blick auf die VBRS-Richtlinien (S. 5) angemessen. Die Gesuchstellerin hat davon 2/5, ausmachend CHF 200.00,