Indem sie sich weiterhin in der Spitalgasse Bern inmitten von kooperationsunwilligen Demonstranten befand, hat sie an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen bzw. verblieb in dieser und nahm somit billigend in Kauf, einer Gruppe anzugehören, von welcher offensichtlich Gewalt gegen Sachen ausgegangen ist. Anlässlich ihrer Anhaltung im Anschluss an die Einkesselung hielt sich A.________ an anderen verbleibenden Demonstrierenden fest und weigerte sich, abgeführt zu werden, so dass sie schliesslich durch zwei Polizisten zum Transportfahrzeug getragen werden musste