3. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. April 2019 (BM 18 43715) sei bezüglich des Schuldspruchs wegen Landfriedensbruchs, der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen (Ziff. 2.) und einer Verbindungsbusse von CHF 1’080.00 (Ziff. 3.) teilweise aufzuheben. 4. Die Gesuchstellerin sei gestützt auf den rechtskräftigen Schulspruch wegen Hinderung einer Amtshandlung zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu je CHF 90.00; der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.