Die Gesuchstellerin wurde mit einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 90.00, ausmachend total CHF 4'320.00, bestraft, wobei deren Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben wurde. Zudem wurden ihr eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 1’080.00 (unter Ansetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) sowie Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 500.00 auferlegt. Infolge Verzichts auf eine Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft (BM 18 43715).