8. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 9. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43625 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 sowie die ihr im Einspracheverfahren PEN 19 473 auferlegten zusätzlichen Kosten von CHF 300.00, insgesamt ausmachend CHF 900.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 10. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43625 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet.