2. Der Antrag von A.________ auf weitere Akteneditionen wird abgewiesen. 3. Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen. 4. Der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. März 2019 (BM 18 43625) wird aufgehoben. 5. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen. 6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43625, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 7. Die Kosten des Verfahrens PEN 19 473, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.