der edierten Akten BM 18 43625) ist der Gesuchstellerin für das Verfahren BM 18 43625 eine Entschädigung von CHF 100.00 auszurichten. Aufgrund ihres impliziten Verzichts ist der vernichtete Permanent Marker hingegen nicht zu entschädigen (vgl. dazu Formular der Kantonspolizei Bern, wonach der sichergestellte Gegenstand innert 30 Tagen abzuholen ist, er ansonsten zur Vernichtung freigegeben wird [pag. 16 der edierten Akten BM 18 43625]).