9 Aufgrund der polizeilichen Anhaltung am 7. April 2018 (18:30 – 20:50 Uhr, vgl. pag. 3 f. der edierten Akten BM 18 43625) und der Teilnahme an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme am 23. April 2019 (vgl. pag. 43 ff. der edierten Akten BM 18 43625) ist der Gesuchstellerin für das Verfahren BM 18 43625 eine Entschädigung von CHF 100.00 auszurichten.