13. Beim vorliegenden Verfahrensausgang trägt der Kanton Bern die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00 (vgl. Art. 25 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]).