inkl. Verfahrenskosten seien zurückzuerstatten (pag. 1 ff.). Zudem seien ihr die zusätzlich entstandenen Kosten des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Betreibungs- Nr. C.________ [Anmerkung: Mahngebühren von CHF 50.00 und Betreibungskosten von CHF 135.60, vgl. pag. 9] zu erlassen und die Betreibung, der Verlustschein und die Androhung der Ersatzfreiheitsstrafe vom 3. November 2020 zurückzuziehen. Angerufen wird der Revisionsgrund nach Art. 410 Abs. 1 Bst. b StPO. Weiter bevollmächtigte sie Rechtsanwalt B.________ mit ihrer Vertretung im weiteren Verfahren.