2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und – soweit sinngemäss gestellt – um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens von CHF 2’500.00 werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Gesuchsgegnerin 1 bzw. der Generalstaatsanwaltschaft - dem Gesuchsgegner 2, v.d. Rechtsanwalt D.________ Mitzuteilen: - der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern