Ich denke, aus medizinischer Sicht ist dies nur ein Aspekt. Die tatsächlichen Ereignisse zweifeln die Diagnose nicht an. Ich kann aber nicht beurteilen, was damals abgelaufen ist. Ein Teil der Wahrnehmung des Betroffenen [Anm. Kammer: des Gesuchstellers] kann tatsächlich einen Realitätsbezug haben, was aber die gestellte Diagnose nicht in Frage stellt.