1979 Z. 17). Zudem erklärte er auf Frage, was er dazu sage, dass der Gesuchsteller mehrfach ein Obergutachten beantragt habe, unter anderem weil die Vorgeschichte mit J.________ und dem Gesuchsgegner 2 im Erstgutachten seines Erachtens nicht ausreichend mitberücksichtigt worden sei, Folgendes (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 1979 Z. 30 ff.): Ich habe mich auf die Angaben gestützt, welche ich vom Beschuldigten [Anm. Kammer: dem Gesuchsteller] erhalten habe. Zudem hatte ich die Akten. Ich habe alle mir zur Verfügung gestellten Unterlagen berücksichtigt. Ich denke, aus medizinischer Sicht ist dies nur ein Aspekt.