1595 und pag. 1634 f.). Mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 reichte er zudem Ergänzungsfragen an die Erstgutachter ein, wobei unter anderem die Frage beantwortet werden sollte, ob die wahnhafte Symptomatik nach wie vor bestehe (edierte Akten SK 19 110 + 111 pag. 1655 ff.). Mit Eingabe vom 26. Oktober 2018 beantwortete einer der Erstgutachter, Dr. med. E.________, die Ergänzungsfragen. Dabei hielt er an der im Erstgutachten gestellten Diagnose fest und nahm erneut ausdrücklich Bezug auf die Konfliktsituation zwischen dem Gesuchsteller einerseits und J._____