1090 ff.). Zudem befindet sich bezüglich die Vorgeschichte einiges (bspw. diverse Briefe des Gesuchstellers und Einvernahmen) in den Akten (edierte Akten SK 19 110 + 111 u.a. pag. 35 ff., pag. 47 ff., pag. 78 ff., pag. 148 ff., pag. 147 ff., pag. 771 ff.), die den Erstgutachtern wie erwähnt vorlagen. Die Erstgutachter hatten mithin (wie die 1. Strafkammer) Kenntnis von den Vorwürfen des Gesuchstellers.